Die Hinweise sollen den Kommunen Hilfestellung bei der buchungstechnischen Umsetzung der im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie anfallenden Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen geben und im Sinne der Transparenz sowie der notwendigen statistischen Aufarbeitung eine einheitliche Vorgehensweise sicherstellen.
Hier sind neben einigen programmseitigen Voraussetzungen (neue Produkte, neue Konten, …) auch Besonderheiten im Buchungsgeschäft zu beachten.
Bei Fragen und für weitere Informationen steht Ihnen die SASKIA®.de-IFR-Fachberatung gern telefonisch unter 0371 8088-444 oder per Mail unter hotline(at)saskia(dot)de zur Verfügung.