Die E-Rechnung ist nicht neu. Aber durch das Wachstumschancengesetz, welches bürokratische Hürden abbauen soll, kommt wieder neuer Schwung in das Thema. Ab 1. Januar 2025 gilt eine Pflicht zur E-Rechnung, die mit gewissen Übergangsregelungen eingeführt werden muss.
E-Rechnung mit SASKIA.H2R
2025 kommt die E-Rechnungspflicht für alle
Was bedeutet E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, deren Format den Vorgaben entsprechend strukturiert ausgestellt und maschinenlesbar, auf elektronischem Weg übermittelt werden muss. Damit ist eine automatische Verarbeitung möglich und die Prüfprozesse in der Verwaltung können effizienter gestaltet werden.
Welche Übergangsregelungen gibt es?
E-Rechnungen in SASKIA.H2R
Das Ausgangsrechnungsjournal unseres Finanzverfahrens SASKIA.H2R bietet schon heute die Möglichkeit E-Rechnungen auf Knopfdruck zu erzeugen. Auch hier legen wir Wert auf eine effiziente Prozessgestaltung, so dass mit Hilfe von Artikelstammdaten und Musterrechnungen eine reibungslose Fakturierung ermöglicht wird.
Unsere Anwender schätzen es ganz besonders, dass trotz des elektronischen Formates eine Dokumentenvorschau verfügbar ist, obwohl in gewissen Formaten kein menschenlesbares Format benötigt wird. Um höchstmögliche Flexibilität zu bieten, kann einem Debitor eine spezielle E-Mailadresse zugewiesen werden, die ausschließlich für den Versand von E-Rechnungen Anwendung findet.
Mit uns sind Sie bereits jetzt auf der sicheren Seite. Unsere Experten beraten Sie gern zum Thema. Kontaktieren Sie uns dafür per E-Mail an vertrieb(at)saskia(dot)de mit dem Betreff „E-Rechnung“ oder telefonisch unter 0371 8088-444.