Gemäß der Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften dürfen ab 01. Mai 2025 lediglich digitale Lichtbilder für die Betragung von hohheitlichen Dokumenten genutzt werden. Dies soll vor allem Manipulationen vorbeugen.
Bürgerinnen und Bürger können dabei wählen, ob sie das digitale Passbild von einem Dienstleister oder direkt in der Meldebehörde erstellen lassen.